Der MTV Gifhorn und die Allerwelle veranstalten vom 24.08.2024 bis 25.08.2024 das erste 24 h Schwimmen im Schwimmbad „Allerwelle" in Gifhorn
Ziel unserer Veranstaltung ist es, innerhalb von 24Std möglichste viele Meter im Wasser zu absolvieren. Dabei steht der Spaß am Schwimmen im Vordergrund. Eingeladen sind alle Bürger sowie Familien, Vereine, Betriebe und Einrichtungen.
Veranstalter/Ausrichter: | MTV Gifhorn von 1861 e.V. / Abteilung Schwimmen Parkraum- und Schwimmbadgesellschaft Stadt Gifhorn GmbH (PSG) |
Ort/Wettkampfstätte: | Gifhorn, Sport- und Freizeitbad „Allerwelle“ |
Beginn/Einlass: | Start am 24.08.2024 um 12:00 Uhr (Einlass ab 11:00 Uhr) |
Ende: | Ende am 25.08.2024 um 12:00 Uhr |
Siegerehrungen: | Gesamtwertung am 25.08.2024 nach Abschluss des Wettkampfes Uhr im Schwimmbad „Allerwelle“; alle anderen Wertungen werden im Anschluss an den jeweiligen Wettkampf nach der Auswertung im Schwimmbad Allerwelle durchgeführt |
Teilnahme: | Per Voranmeldung beim Veranstalter oder am Veranstaltungstag im Schwimmbad „Allerwelle“ |
Wettkampfanlage: | 25 Meter, 1,80m - 2,00m tief, Bahnen sind durch Leinen getrennt, 27° Celsius Wassertemperatur |
Wettbewerbsbestimmungen
- Teilnehmen darf jeder, der mindestens 2 Bahnen (50 m) schwimmen kann
- Teilnehmen können Einzelpersonen, Gruppen, Familien
- Geschwommen wird auf 6 Bahnen (Hallenbad)
- Die Anzahl der Schwimmer pro Bahn auf 10 Personen beschränkt
- Wartezeiten an den Bahnen sind möglich
- Die Teilnehmer können in den 24 Stunden beliebig oft starten, die erzielten Schwimmstrecken werden summiert
- Jeder Teilnehmer erhält eine Startkarte, auf der alle absolvierten Meter eingetragen werden. Nach Beendigung einer Schwimmstrecke geht die Startkarte in die Auswertung geht. Dort erhält der Teilnehmer zur Fortsetzung seines Wettkampfes seine Startkarte wieder. Mit Beendigung der Teilnahme am Wettkampf geht die Startkarte endgültig in die Auswertung
- Das Verwenden von Schwimmhilfen, Neoprenanzügen, etc. ist untersagt
- Das Schwimmen unter Alkoholeinfluss ist strengstens verboten. Es gilt die Badeordnung der „Allerwelle“
- Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren benötigen eine formlose schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten, um am 24h Schwimmen teilzunehmen
- Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Teilnahme im Zeitraum von 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet
- Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes gelten unberührt von dieser Ausschreibung
In Kürze werden wir die Online-Anmeldung zum 24 h Schwimmen auf dieser Seite freischalten.